Das Hirtenhaus aus Gügleben

Im Jahre 1824 ließ die Gemeinde Gügleben am westlichen Ortseingang ein kleines, eingeschossiges Fachwerkhaus als Unterkunft für den jeweiligen Gemeindehirten und seine Familie errichtet. Die Hirten waren fast immer Ortsfremde ohne eigenen Grundbesitz. Sie wurden für wenige Jahre von der Gemeinde angestellt, "gemietet". Der Hirte kümmerte sich um die Schafe der bäuerlichen Nachbarn, die in einer gemeinschaftlichen Herde gehütet wurden.

Außer der Hirtenfamilie waren noch verschiedene Tiere in dem Haus untergebracht. Sie alle drängten sich in unvorstellbarer Enge zusammen. Obwohl es in fast allen Thüringer Dörfern solche Hirtenhäuser gab, ist unseres mittlerweile eines der letzten in Thüringen erhaltenen Gebäude dieser Art.